Warum sind Schaltpläne notwendig?

15. 12.

Warum sind Schaltpläne notwendig? 

Schaltpläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer elektrischen Anlage oder Maschine. Ihre Bedeutung und Wichtigkeit wird schon in der Planungsphase von elektrischen Anlagen sichtbar. Anhand der Planungsunterlagen lässt sich ableiten, ob die geforderte Funktion verstanden wurde und ob diese mit den eingesetzten Komponenten möglich ist.  

Der Schaltplan sollte über die gesamte Lebensdauer der elektrischen Anlage gepflegt werden. Für eine spätere Erweiterung oder Änderung der elektrischen Anlage, kann mit Hilfe einer gepflegten Dokumentation schon früh in der Planungsphase erkannt werden, ob unter anderem die benötigten Leistungs- und Platzreserven vorhanden sind.  

Rechtsgrundlage 

Das Erfordernis sowie die Anforderungen an die Schaltpläne sowie die Dokumentation sind der VDE 0100-510 Abs. 514.5 Schalpläne und Dokumentation zu entnehmen. Über die Ausführung lässt die Norm einen gewissen Spielraum zu, sofern der Anlagenbetreiber keine eigenen Vorgaben macht. Zusätzlich sind die Anforderungen der DIN EN IEC 61439 (VDE 0660-600-Reihe), DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) sowie den Leistungsphasen nach HOAI zu beachten.  

Ein Schaltplan sollte zum Beispiel nach DIN VDE 0100-510 folgende Informationen beinhalten: 

  • Typ und Querschnitt von Leitern, 
  • Länge der Stromkreise, 
  • Art und Typ der Schutzeinrichtungen, 
  • Bemessungsstrom oder Einstellwert der Schutzeinrichtung, 
  • Zu erwartende Kurzschlussströme und Kurzschluss- Ausschaltvermögen der Schutzeinrichtung.  

Wenn später eine Anlage erweitert werden soll, können folgende Punkte dem Schaltplan entnommen werden: 

  • Platzkapazität (Ist es möglich weitere Komponenten zu integrieren?) 
  • Leistungskapazität (Ist genug elektr. Leistung vorhanden, um die Anlage zu erweitern?) 
  • Wirtschaftlichkeit (Ist der Standort ok? In Bezug auf Kabellänge und Verlegearten?) 

Das Vor- und Nachhalten der Schaltplanunterlagen wird in den folgenden Normen gefordert:  

DIN VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen (Inbetriebnahme) 

6.3.2 Besichtigen 

Untersuchung einer elektrischen Anlage mit allen geeigneten Sinnen, um die richtige Auswahl und die ordnungsgemäße Errichtung der elektrischen Betriebsmittel nachzuweisen 

[…] 

i)    Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und anderen ähnlichen Informationen (siehe DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10, 514.5  ); 

DIN VDE 0105-100/A1 Wiederkehrende Prüfung 

5.3.3.101.1 Wiederkehrende Prüfung durch Besichtigen 

5.3.3.101.1.7 Durch Besichtigen feststellen, ob verbindlich festgelegte Schaltpläne, Beschriftungen und dauerhafte Kennzeichnungen der Stromkreise, Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen noch vorhanden und zutreffend sind.

Dies hat zur Folge, dass eine Anlage nur geprüft werden kann, welche einen Schaltplan vorweist. Eine Anlage, die keinen Schaltplan hat, kann nicht normgerecht geprüft werden. Hier müssen die Schaltpläne schnellstmöglich nachgereicht bzw. erstellt werden, damit der Arbeitgeber/Unternehmer/Anlagenbetreiber seiner Verpflichtung nachkommt, elektrischen Anlagen in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand betreiben kann. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fehlersuche. Ohne Schaltplan kann man sich „dumm und duselig“ suchen. Hier geht wichtige Zeit und somit auch Kapital verloren. Ein gut gepflegter Schaltplan, der immer auf dem aktuellen Stand ist, verringert die Zeit einer Fehlersuche erheblich. Dies gilt auch für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Das für Wartungs- und Instandhaltungszwecke notwendige Freischalten einer Anlage, kann und darf nicht auf bestem Wissen, sondern sollte basierend anhand eines Schaltplans geschehen, da sonst LEBENSGEFAHR durch etwaige Fehlschaltungen besteht. 

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen 

B.7 Notfallmaßnahmen/Notfallplan 

 Der Anlagenbetreiber sollte eine sorgfältige Einschätzung der Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb von elektrischen Anlagen ergeben, durchführen und, wenn notwendig, entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen für den Notfall entwickeln und umsetzen. Abhängig von der Größe der Anlage bzw. einer Organisationseinheit kann der Notfallplan alle oder einige der folgenden Maßnahmen beinhalten (Aufzählung nicht abschließend): 

– […]- 

-Sicherstellen, dass Schaltpläne der Anlage vorhanden, zugänglich und aktuell sind. 

Fazit 

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer verpflichtet, die von ihm zur Nutzung durch seine Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Anlagen und Arbeitsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb zu halten, sodass den Mitarbeitern aus der Nutzung keinen Schaden entsteht.  

Für die Sicherstellung und Einhaltung der gesetzlichen als normativen Vorgaben ist es in Bezug auf ortsfeste elektrische Anlagen (und Maschinen) unabdingbar, notwendige aktuelle Schaltpläne zu den elektrischen Anlagen beizustellen, damit das Schutzziel und Funktion der Endstromkreise auch nachvollzogen und vorherigen Prüfungen vergleichen werden kann. 

Schaltpläne sowie die Dokumentation zu elektrischen Anlagen sind absolut notwendig für den sicheren Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Fehlersuche. Liegen keine Schaltpläne vor, müssen diese erstellt, fortlaufend aktualisiert sowie auf dem aktuellen Stand gehalten werden. 

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Der Praxisbereich sozial